Stiftungsauftrag

Die eigene Freude an kulturellen Aktivitäten und die Überzeugung von der großen Bedeutung der Kunst und Kultur für die Lebensqualität in einer Stadt waren für den Stifter ausschlaggebend, deren Förderung als Stiftungszweck zu bestimmen. Gerade die Kultur nämlich verbindet die Bürger untereinander und mit ihrer Gesellschaft in besonderer Weise. Dabei wird Kultur im Sinne der Definition der UNESCO-Generalkonferenz verstanden, wonach „Kultur als Gesamtheit der unverwechselbaren geistigen, materiellen, intellektuellen und emotionalen Eigenschaften angesehen werden sollte, die eine Gesellschaft oder eine soziale Gruppe kennzeichnen, und dass sie über Kunst und Literatur hinaus auch Lebensformen, Formen des Zusammenlebens, Wertesysteme, Traditionen und Überzeugungen umfasst“. (Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt, verabschiedet von der 31. UNESCO-Generalkonferenz). Die KulturStiftung Masthoff engagiert sich daher für Vorhaben, die die kulturelle Identität der Stadt Haltern am See festigen und ausbauen und die Identifikation der Bürger mit ihrer Stadt intensivieren. 

In diesem Sinne will die Stiftung ihren Spielraum als privater Förderer nutzen und genießt dabei das stiftungsrechtliche Privileg, sich unabhängig selbst Ziele setzen zu können. Politische oder finanzielle Eigeninteressen werden nicht verfolgt.  

So vielfältig wie die Kultur selbst ist auch der Stiftungsauftrag. Das Spektrum der Aktivitäten umfasst die Bereiche Bildende Kunst und Musik, Literatur und Buchwesen, Heimatpflege oder Denkmalschutz; ein besonderes Anliegen ist die Förderung des LWL-Römermuseums. Die Stiftung wird sowohl operativ als auch fördernd tätig, sie verwirklicht also Aufgaben, die sie selbst konzipiert hat, und unterstützt fremde Projekte. Es besteht keine Antragsmöglichkeit.

"Kultur ist kein Ornament. Sie ist das Fundament, auf dem die Gesellschaft steht und auf das sie baut."

Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland", 2007

Auszug aus einer Rede des verstorbenen Bundespräsidenten Richard von Weiszäcker – heute so aktuell wie 1991

"(. . .) Kultur kostet Geld. Sie kostet Geld vor allem auch deshalb, weil der Zugang zu ihr nicht in erster Linie durch einen privat gefüllten Geldbeutel bestimmt sein darf. Vor ein paar Jahren, eben hier in Berlin, habe ich bei einer Ansprache vor dem Deutschen Bühnenverein ausgeführt, daß Kultur nicht etwas sein darf, was die öffentlichen Hände nach Belieben betreiben oder auch lassen dürfen. Substantiell hat die Förderung von Kulturellem nicht weniger eine Pflichtaufgabe der öffentlichen Haushalte zu sein als zum Beispiel der Straßenbau, die öffentliche Sicherheit oder die Finanzierung der Gehälter im öffentlichen Dienst. Es ist grotesk, daß wir Ausgaben im kulturellen Bereich zumeist "Subventionen" nennen, während kein Mensch auf die Idee käme, die Ausgaben für ein Bahnhofsgebäude oder einen Spielplatz als Subventionen zu bezeichnen. Der Ausdruck lenkt uns in die falsche Richtung. Denn Kultur ist kein Luxus, den wir uns leisten oder auch streichen können, sondern der geistige Boden, der unsere eigentliche innere Überlebensfähigkeit sichert.
Und Kultur hängt auch von Personen ab, die sie ins Werk setzen sollen. Es ist ein zentrales öffentliches Interesse, daß Leute, die das können, die notwendigen Entfaltungsmöglichkeiten behalten oder bekommen."

Gemeinsame Position der Kunst- und Kulturstiftungen im Bundesverband Deutscher Stiftungen:
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