Spenden
....Sie mehr als Beifall!

Ob Spende oder Zustiftung – durch Ihre finanzielle Zuwendung unterstützen Sie die Stiftung in ihrer Aufgabe, das kulturelle Angebot in unserer Stadt zu bereichern. Die Stiftung dankt nicht nur mit einer Spendenbescheinigung für steuerliche Zwecke, sondern auch mit verstärktem Einsatz.

Eine Spende ist unmittelbar und zeitnah für die Stiftungsaufgaben zu verwenden. Hingegen ist eine Zustiftung eine Zuwendung in das vorhandene Vermögen einer Stiftung und wird sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich ein Teil davon; die Stiftung erzielt dadurch höhere Erträge, die wiederum dauerhaft dem Stiftungszweck nützen.

Eine besondere Art der Zustiftung ist der Stiftungsfonds. Er muß auf Dauer buchhalterisch extra ausgewiesen werden. Der Stiftungsfonds kann zudem mit einem Namen versehen werden, der permanent erhalten bleiben muß. Ferner kann bestimmt werden, für welche Zwecke die Stiftung die Erträge aus dieser Zustiftung verwenden soll. Auf diese Weise kann sich der Zustifter an der Stiftung „beteiligen“. Ein herausragendes Beispiel hierfür ist der „Müller-Hecker-Stiftungsfonds“, der das Stiftungskapital erheblich erhöht hat.

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Engagieren auch Sie sich für Kunst und Kultur in Haltern am See und unterstützen Sie mit Ihrer steuerabzugsfähigen Spende oder Zustiftung die KulturStiftung Masthoff!

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